• Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
    • Für die Gründung ist nur eine Person notwendig
    • Beschränkte Haftung der Gesellschafter mit der Stammeinlage (diese scheint im Firmenbuch auf)
    • Abschluss eines Gesellschaftsvertrages mittels Notariatsaktes ist erforderlich
    • Die GmbH ist eine juristische Person, die selbst alle Rechte und Pflichten trägt
    • es muss ein Geschäftsführer bestellt werden
    • Mindestkapital ist erforderlich (das Mindeststammkapital beträgt € 10.000, wobei € 5.000 einzuzahlen sind und der Rest „aufzufüllen“ ist)
    • Gesellschaft trägt die Haftung
    • Gesellschafter haften nur mit dem Anteil des Mindeststammkapitals. Ausnahme: schuldhafte Herbeiführung des Konkurses oder gewerberechtliche Verfehlungen – Gläubiger können ggf. durchgreifen
    • Geschäftsführer sind sozialversicherungspflichtig nach dem GSVG oder ASVG (je nach Beteiligungsausmaß)
    • Gewinne sind durch die Gesellschaft selbst zu versteuern (Körperschaftssteuer in Höhe von 25%); werden Gewinne ausgeschüttet unterliegen diese sodann der Kapitalertragssteuer in Höhe von ebenfalls 25%
    • Jahresabschluss muss im Firmenbuch veröffentlicht werden
    • Keine Führung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (unabhängig vom Umsatz) möglich – es muss immer eine doppelte Buchführung geführt werden
    • Die GmbH wird durch Organe vertreten (Geschäftsführer, Generalversammlung und eventuell durch einen Aufsichtsrat)
    • Verpflichtend ins Firmenbuch einzutragen – unabhängig vom erzielten Jahresumsatz

 

Confirmation statement

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All private limited companies and Limited partnerships registered in the UK must deliver a confirmation statement to Companies House at least once every 12 months.