Unternehmensbesteuerung
Körperschaftsteuer
In Österreich ansässige Körperschaften, insbesondere Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) unterliegen mit ihren gesamten Einkünften der Körperschaftsteuer. Gewinne werden dabei mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% besteuert.
Die effektive Durchschnittssteuerbelastung beträgt in Österreich laut BAK Taxation Index 2015 (herausgegeben von BAK Basel in Zusammenarbeit mit dem ZEW) 22,4 %. Damit fällt die Besteuerung niedriger aus als in Italien (23,1 %), Belgien (27,0 %), Deutschland (29,3 %) und Frankreich (34,9 %).
Gruppenbesteuerung als großes Plus für Headquarters
Nach Ansicht der Steuerexperten des Wirtschaftsprüfers KPMG profitieren Unternehmen vor allem von der Gruppenbesteuerung. Für internationale Konzerne, aber auch kleinere ausländische Unternehmen mit Tochtergesellschaften bringt es enorme Vorteile, Geschäftsaktivitäten nach Österreich zu verlagern. Österreich bietet sich mit dieser Regelung als Headquarter-Standort hervorragend an, insbesondere für die Region Osteuropa.
Bei der Gruppenbesteuerung werden die Gewinne und Verluste inländischer Gruppenmitglieder und ebenso die Verluste ausländischer Gruppentöchter gegengerechnet und dadurch wird die Berechnungsbasis für die Körperschaftsteuer reduziert. Die Gruppenbesteuerung kann ab einer Beteiligungsquote von 50% und einer Aktie in Anspruch genommen werden.
Bei Unternehmenskäufen kann der aktivierte Firmenwert über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben werden, was in anderen Ländern derzeit nicht möglich ist.
Abschreibungsmöglichkeiten
Zahlreiche Abschreibungsmöglichkeiten senken die effektive Steuerbelastung für Unternehmen auf rund 22%.
Die effektive Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften liegt laut BAK Taxation Index 2015 (herausgegeben von BAK Basel in Zusammenarbeit mit dem ZEW) in Österreich bei 22,4%. Dafür sorgen zahlreiche Abschreibungsmöglichkeiten wie etwa der Verlustabzug oder die Übertragung stiller Reserven.
Forschungsfreibetrag
Mit der Anfang 2016 von 10 auf 12% erhöhten Forschungsprämie für Aufwendungen zur eigenbetrieblichen F&E sowie Auftragsforschung werden die Rahmenbedingungen für unternehmerische Innovationen weiter verbessert. Auf diese Prämie besteht ein Rechtsanspruch und sie wird in bar ausbezahlt.
Kapitalertragssteuer
Die Kapitalertragsteuer beträgt für Privatpersonen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen 25%, wobei mit dieser Besteuerung vielfach bereits die Einkommensteuer abgegolten ist.
Belastungen wie Gewerbesteuer oder Vermögensteuer, die in anderen Ländern durchaus üblich sind, existieren in Österreich nicht.