- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Für die Gründung ist nur eine Person notwendig
- Beschränkte Haftung der Gesellschafter mit der Stammeinlage (diese scheint im Firmenbuch auf)
- Abschluss eines Gesellschaftsvertrages mittels Notariatsaktes ist erforderlich
- Die GmbH ist eine juristische Person, die selbst alle Rechte und Pflichten trägt
- es muss ein Geschäftsführer bestellt werden
- Mindestkapital ist erforderlich (das Mindeststammkapital beträgt € 10.000, wobei € 5.000 einzuzahlen sind und der Rest „aufzufüllen“ ist)
- Gesellschaft trägt die Haftung
- Gesellschafter haften nur mit dem Anteil des Mindeststammkapitals. Ausnahme: schuldhafte Herbeiführung des Konkurses oder gewerberechtliche Verfehlungen – Gläubiger können ggf. durchgreifen
- Geschäftsführer sind sozialversicherungspflichtig nach dem GSVG oder ASVG (je nach Beteiligungsausmaß)
- Gewinne sind durch die Gesellschaft selbst zu versteuern (Körperschaftssteuer in Höhe von 25%); werden Gewinne ausgeschüttet unterliegen diese sodann der Kapitalertragssteuer in Höhe von ebenfalls 25%
- Jahresabschluss muss im Firmenbuch veröffentlicht werden
- Keine Führung einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (unabhängig vom Umsatz) möglich – es muss immer eine doppelte Buchführung geführt werden
- Die GmbH wird durch Organe vertreten (Geschäftsführer, Generalversammlung und eventuell durch einen Aufsichtsrat)
- Verpflichtend ins Firmenbuch einzutragen – unabhängig vom erzielten Jahresumsatz