- In 2 Wochen oder weniger gründen wir Ihre US-Aktiengesellschaft mit Sitz in Los Angeles, Kalifornien und eröffnen ein Geschäftskonto bei einer Top 5 US-Bank für Ihre Corporation.
- Garantiert ohne Anreise.
- Um die Eröffnung eines US-PayPal Accounts im Namen Ihrer Corporation, der mit dem neuen US-Firmenkonto der Gesellschaft verbunden ist, kümmern wir uns auf Wunsch gerne ebenfalls für Sie.
- Ein Virtual Office in einem voll nutzbaren repräsentativen Büro inLos Angeles und wahlweise die Stellung eines US-Bürgers als Treuhand-Director sind ebenfalls Bestandteil unserer Dienstleistung.
- Nach der Gründung ist die laufende administrative und steuerliche Betreuung Ihrer Corporation auf Deutsch gewährleistet
Standortvorteile Los Angeles CA
- Kalifornien ist der wirtschaftsstärkte Bundesstaat und die fünftgrößte Marktwirtschaft der Welt.
- Bevölkerungsreichster Bundesstaat der USA.
- Tolles Wetter, traumhafte Natur.
- Mega-Hub der US-Technologie-Giganten wie Google, Facebook und Tesla.
- Zentrum der US-Venture-Capital-Szene.
- Bekannt für seine Weltoffenheit, Toleranz und politisch-liberalen Traditionen.
- Viele sehr gut ausgebildete Mitarbeiter.
- Führende Universitäten.
- Gute Fluganbindungen nach Europa.
Enthaltene Leistungen
- Gründung Ihrer Kalifornien Corporation durch einen Rechtsanwalt
- Behördliche Gebühren
- Corporate Kit (Gründungsmappe)
- Beantragung der US-Steuernummer
- Kontoeröffnung bei einer führenden US-Bank
- Repräsentatives Virtual Office in Los Angeles
- US-Treuhand-Direktor
- Kurier- und Portokosten
- Laufende Betreuung auf Deutsch
- Laufende steuerliche Betreuung (nach Aufwand)
Zusammenfassend lässt sich zur Besteuerung der Kalifornien C-Corporation folgendes sagen:
- Gewinne der Corporation müssen auf Bundesebene mit 21% versteuert werden.
- Gewinne aus Lieferungen und Leistungen an nicht US-Kunden (Export von Waren und Dienstleistungen) werden bei korrekter Gestaltung mit 13,125% versteuert.
- Dividenden, die von Tochtergesellschaften im Ausland an die Corporation ausgeschüttet werden, sind steuerfrei, wenn diese im Sitzstaat der Tochtergesellschaft mit mindestens 10,5% versteuert wurden. Ansonsten Nachversteuerung bis maximal 10,5%.
- Hinzukommt eine Besteuerung der Gewinne auf Bundesstaatsebene. In Kalifornien fällt eine Steuer von 8,84% an, die auf Gewinne fällig wird, die einer Betriebsstätte in Kalifornien zugeordnet werden können.
- Eine Mehrwertsteuer/VAT wie in Europa gibt es in den USA nicht. Die sog. Sales Tax funktioniert ähnlich, wird aber nur beim lokalen Warenverkauf fällig, z.B. beim Einkauf im Supermarkt (nicht aber auf Umsatz aus Dienstleistungen).
- Die Sales Tax (Umsatzsteuer) wird nur fällig, wenn die Gesellschaft Kunden in Kalifornien bedient und liegt in Kalifornien bei 6%, zzgl. einer möglichen Gemeindesteuer von nicht mehr als 4%.